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   BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 103.05   

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https://dejure.org/2007,18519
BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 103.05 (https://dejure.org/2007,18519)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.2007 - 5 B 103.05 (https://dejure.org/2007,18519)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 5 B 103.05 (https://dejure.org/2007,18519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Prozessualer Nachweis der Führung einer privaten Behinderteneinrichtung im Vergleich zu den Einrichtungen von Landeskrankenhäusern; Zulassung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen eines Verfahrensmangels; ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97

    E/ Einrichtungsträger, Pflegesätze für gewerbliche - in der Sozialhilfe;;

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 103.05
    Denn das Oberverwaltungsgericht hat seiner Entscheidung die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts zugrunde gelegt, dass für die Berücksichtigung eines kalkulatorischen Gewinns nur unter der Voraussetzung Raum sein kann, dass ein Vergleich des von der Klägerin gewünschten Pflegesatzes mit den Entgelten, die andere Einrichtungsträger für vergleichbare Leistungen berechnen, nicht zu Lasten der Klägerin ausgeht (Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 BVerwG 5 C 29.97 BVerwGE 108, 56 und Berufungsurteil S. 14).

    Das Berufungsgericht ist auch der Forderung im Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 BVerwG 5 C 29.97 (UA S. 4) nachgekommen, tatsächliche Feststellungen dazu zu treffen, ob der von der Klägerin unter Einbeziehung eines kalkulatorischen Gewinnzuschlages gewünschte Pflegesatz in Höhe von 183, 94 DM/BT nicht höher ist als Entgelte anderer Einrichtungsträger für vergleichbare Leistungen in der streitgegenständlichen Zeit.

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 103.05
    aufgeworfene Frage, "ob die ?Bandbreite der Entgelte für vergleichbare Leistungen anderer Einrichtungen' im Sinne der Senatsurteile vom 01.12.1998 unter Berücksichtigung aller zwischen den Trägern der Vergleichseinrichtungen und den Sozialhilfeträgern vereinbarten Entgelte zu berücksichtigen sind oder ob einzelne Entgelte schematisch unberücksichtigt bleiben dürfen, ob also dafür, dass einzelne ermittelte Entgelte von Vergleichseinrichtungen unberücksichtigt bleiben, individuelle Gründe ins Feld geführt werden müssen", stellt sich in diesem Verfahren schon deshalb nicht, weil es im Streitfall auf den Begriff der "Bandbreite der Entgelte für vergleichbare Leistungen anderer Einrichtungen", auf den sich diese Frage bezieht, nicht ankommt (diesen Begriff verwendet der Senat im Urteil vom 1. Dezember 1998 BVerwG 5 C 17.97 BVerwGE 108, 47 im Zusammenhang mit dem Merkmal "leistungsgerechtes Entgelt" in § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG in dessen Fassung ab 1. Juli 1994).
  • BVerwG, 17.03.1994 - 3 B 24.93

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Verfahrensfehler wegen

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 103.05
    Die Frage, ob dem Berufungsgericht, wie die Klägerin geltend macht, bei der Beweiserhebung und würdigung Fehler unterlaufen sind, ist keine Frage des § 144 Abs. 6 VwGO (vgl. Beschluss vom 17. März 1994 BVerwG 3 B 24.93 Buchholz 310 § 144 Nr. 57).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06

    Zur Übernahme von Heimkosten in einer Langzeiteinrichtung, die nicht durch die

    Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde ist gegenwärtig noch bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig (BVerwG 5 B 103.05).
  • SG Hannover, 23.01.2007 - S 51 SO 334/05
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Be-schwerde ist gegenwärtig noch bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig (BVerwG 5 B 103.05).
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